Mindestvertragslaufzeit – MVLZ

Die Mindestvertragslaufzeit (kurz MVLZ) ist der minimale Zeitraum, den man sich an einen DSL-Anbieter bindet. Während dieser Zeit muss man die Gebühren zahlen und kann den Anbieter nicht wechseln. Die übliche Mindestvertragslaufzeit bei den aktuellen Anbeboten ist meist 12 oder 24 Monate. Die Verträge verlängern sich in der Regel um weitere 12 Monate nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Eine Reaktion zu “Mindestvertragslaufzeit – MVLZ”

  1. DSL-Tarife Blog 4u » Blog Archiv » DSL Tarif mit kurzer Mindestvertragslaufzeit

    [...] Viele Leute suchen einen DSL-Tarif mit einer kurzen Mindestvertragslaufzeit. Das kann verschiedene Gründe haben… manche wollen flexibel bleiben bei der Wahl ihres DSL-Anbieters, um von zukünftigen Preissenkungen profitieren zu können, andere wollen sich aus Prinzip nicht so fest (meist sind ja 12 oder 24 Monate Mindestvertragslaufzeit Vertragsbedingung) an einen Provider binden und ein weiterer möglicher Grund ist auch, dass man evt schon im Voraus weiss, dass man in einer Stadt oder Wohnung nur für ein paar Monate bleiben wird. Ein Praktikum in einer fremden Stadt dauert meist nicht mehr als 6 Monate und da braucht man einfach eine kurze Mindestvertragslaufzeit (MVLZ). [...]

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